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Technische und organisatorische Maßnahmen

Stand: 14.09.2026

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Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO — Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag. Jede Maßnahme beschreibt den tatsächlich umgesetzten Stand.

Vertragsstatus: Diese Vertragsunterlagen werden vor Vertragsschluss kundenspezifisch geprüft und vereinbart. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.
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Verschlüsselung

  • TLS-Verschlüsselung sämtlicher Verbindungen (HTTPS; TLS-Terminierung am Load Balancer mit von AWS verwalteten Zertifikaten)
  • Serverseitige Verschlüsselung ruhender Daten in Datenbank und Dateispeicher (AWS-verwaltete Schlüssel)
  • Signierte und verschlüsselte Sitzungs-Cookies (Secure, SameSite=Lax)

Zugangskontrolle

  • Passwortlose Anmeldung per Magic-Link/Einmalcode mit Ablaufzeit; es werden keine Passwörter gespeichert
  • Optional Single Sign-on über Microsoft Entra ID (Konten- und Richtlinienverwaltung liegt bei der Organisation)
  • Externe Benutzer durchlaufen eine Freigabe-Warteschlange; Administratoren werden benachrichtigt
  • Kiosk-Terminals: registrierte Geräte, PIN-Eingabe mit Gerätesperre nach Fehlversuchen

Zugriffskontrolle (Berechtigungskonzept)

  • Rollenmodell (Administrator, Editor, Betrachter)
  • Kategorie-Scoping und dokumentbezogene Freigaben für Betrachter; durchgesetzt in Listen, Downloads und KI-Antworten
  • Zugriff auf die Produktionsumgebung nur für den Betreiber über IAM-authentifizierte AWS-Zugänge

Trennungskontrolle

  • Mandantengetrennte Datenhaltung: jede Datenbankabfrage ist an die Organisation gebunden; die Mandantenauflösung erfolgt über den Hostnamen

Eingabekontrolle

  • Audit-Trail: Änderungen an QM-Aufzeichnungen werden mit Zeitstempel und Benutzerkennung protokolliert

Verfügbarkeitskontrolle

  • Point-in-Time-Recovery der Datenbank; Versionierung des Dateispeichers
  • Dokumentiertes Wiederherstellungs-Runbook
  • Health-Checks ersetzen nicht funktionsfähige Instanzen automatisch; Lastverteilung über mehrere Verfügbarkeitszonen

Auftragskontrolle

  • Unterauftragsverarbeiter (siehe Liste im Trust Center) mit Auftragsverarbeitungsverträgen; Verarbeitung in der EU
  • KI-Funktionen sind pro Organisation vollständig abschaltbar; Inhalte werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet

Löschung und Datenübertragbarkeit

  • Vollständiger Datenexport (ZIP/CSV) durch die Organisation selbst — kein Daten-Lock-in
  • Offboarding mit Deaktivierung und DSGVO-Anonymisierung nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen

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